Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Für die Vermietung von Anhängern durch Ziehlos24, Inhaber Daniel Repić, Gerhart-Hauptmann-Straße 9, 47058 Duisburg.
§ 1 Geltungsbereich
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Mietverträge über Anhänger zwischen Ziehlos24, Inhaber Daniel Repić, nachfolgend „Vermieter“, und dem jeweiligen Mieter.
- Abweichende Vereinbarungen gelten nur, wenn sie zwischen Vermieter und Mieter ausdrücklich vereinbart wurden.
- Der Mietvertrag kommt durch die Bestätigung der Reservierung bzw. Buchung durch den Vermieter zustande.
§ 2 Mietgegenstand
- Gegenstand des Mietvertrages ist der jeweils im Mietvertrag bzw. in der Buchungsbestätigung bezeichnete Anhänger.
- Der Anhänger wird dem Mieter in einem verkehrssicheren und ordnungsgemäßen Zustand übergeben, soweit bei der Übergabe keine abweichenden Feststellungen dokumentiert werden.
- Der Mieter ist verpflichtet, den Anhänger bei Übernahme auf erkennbare Schäden und Mängel zu überprüfen und diese unverzüglich dem Vermieter mitzuteilen.
- Bereits vorhandene Schäden werden nach Möglichkeit im Übergabeprotokoll dokumentiert.
§ 3 Voraussetzungen für die Anmietung
- Der Mieter muss zum Zeitpunkt der Anmietung über die für das jeweilige Gespann erforderliche Fahrerlaubnis verfügen.
- Der Mieter ist dafür verantwortlich, dass das Zugfahrzeug für das Ziehen des jeweiligen Anhängers geeignet und entsprechend zugelassen ist.
- Der Mieter hat insbesondere die zulässigen Gesamtgewichte, Anhängelasten, Stützlasten und sonstigen gesetzlichen Vorgaben einzuhalten.
- Der Mieter verpflichtet sich, den Anhänger ausschließlich bestimmungsgemäß und unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften zu verwenden.
- Der Vermieter kann die Übergabe des Anhängers verweigern, wenn berechtigte Zweifel an der Eignung des Mieters, des Zugfahrzeugs oder der geplanten Nutzung bestehen.
§ 4 Nutzung des Anhängers
- Die Nutzung des Anhängers ist ausschließlich für den vereinbarten Zweck zulässig.
- Eine Weitervermietung, Überlassung oder sonstige Weitergabe des Anhängers an Dritte ist ohne vorherige Zustimmung des Vermieters nicht gestattet.
- Der Mieter darf den Anhänger nicht für rechtswidrige Zwecke verwenden.
- Eine Nutzung unter Alkohol- oder Drogeneinfluss ist untersagt.
- Der Transport von Personen auf der Ladefläche bzw. im Anhänger ist untersagt, soweit dies gesetzlich nicht ausdrücklich zulässig ist.
- Der Mieter ist verpflichtet, die Ladung ordnungsgemäß zu sichern und die gesetzlichen Vorschriften zur Ladungssicherung einzuhalten.
- Der Anhänger darf nicht überladen werden.
§ 5 Mietdauer und Rückgabe
- Die vereinbarte Mietdauer ergibt sich aus der Buchungsbestätigung bzw. dem Mietvertrag.
- Der Anhänger ist zum vereinbarten Zeitpunkt und am vereinbarten Rückgabeort zurückzugeben.
- Eine Verlängerung der Mietdauer bedarf der vorherigen Zustimmung des Vermieters.
- Bei verspäteter Rückgabe kann der Vermieter eine zusätzliche Nutzungsentschädigung verlangen. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
- Der Anhänger ist grundsätzlich in dem Zustand zurückzugeben, in dem er übernommen wurde, abzüglich der bei vertragsgemäßer Nutzung üblichen Veränderungen.
- Zusätzliche Kosten, die durch eine nicht vereinbarungsgemäße Rückgabe entstehen, können dem Mieter berechnet werden, soweit der Mieter diese zu vertreten hat.
§ 6 Versicherung und Selbstbeteiligung
- Der Anhänger ist im Rahmen einer Haftpflicht- und Teilkaskoversicherung versichert. Der Versicherungsschutz ist im Mietpreis enthalten.
- Im Schadensfall trägt der Mieter eine Selbstbeteiligung in Höhe von 200 € je Schadensfall, soweit der Schaden vom Versicherungsschutz umfasst ist.
- Der Umfang des Versicherungsschutzes richtet sich nach den Bedingungen des jeweiligen Versicherers. Der Mieter wird auf Wunsch über die wesentlichen Inhalte informiert.
- Führt der Mieter einen Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig herbei, oder tritt der Schaden infolge einer vertragswidrigen Nutzung ein — insbesondere bei Überladung, mangelnder Ladungssicherung, Nutzung unter Alkohol- oder Drogeneinfluss, Fahren ohne die erforderliche Fahrerlaubnis oder unerlaubtem Entfernen vom Unfallort — haftet der Mieter über die Selbstbeteiligung hinaus nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit der Versicherer leistungsfrei ist.
- Schäden, die nicht vom Versicherungsschutz umfasst sind, trägt der Mieter nach den gesetzlichen Haftungsregelungen, soweit er sie zu vertreten hat.
§ 7 Schäden, Verlust und Diebstahl
- Der Mieter ist verpflichtet, den Anhänger während der Mietzeit sorgfältig zu behandeln und vor Beschädigung, Verlust und Diebstahl zu schützen.
- Schäden, Unfälle, Diebstahl oder sonstige außergewöhnliche Ereignisse sind dem Vermieter unverzüglich mitzuteilen.
- Bei einem Unfall hat der Mieter, soweit erforderlich, die Polizei zu verständigen und die zur Schadensregulierung erforderlichen Informationen und Unterlagen zu sichern.
- Der Mieter darf ohne vorherige Zustimmung des Vermieters kein Schuldanerkenntnis gegenüber Dritten abgeben.
- Für vom Mieter schuldhaft verursachte Schäden gelten die gesetzlichen Haftungsregelungen.
- Der Mieter haftet insbesondere für Schäden, die durch unsachgemäße Nutzung, Überladung, mangelnde Ladungssicherung oder eine sonstige vertragswidrige Nutzung entstehen, soweit er diese zu vertreten hat.
§ 8 Verhalten bei Panne oder technischem Defekt
- Bei einer Panne oder einem technischen Defekt ist der Anhänger unverzüglich zu sichern und der Vermieter zu informieren.
- Reparaturen dürfen grundsätzlich nur nach vorheriger Zustimmung des Vermieters beauftragt werden, soweit nicht eine sofortige Maßnahme zur Abwendung eines erheblichen Schadens erforderlich ist.
- Der Mieter hat die zumutbaren Maßnahmen zu treffen, um weitere Schäden zu vermeiden.
§ 9 Reinigung und zusätzliche Kosten
- Der Anhänger ist grundsätzlich in einem ordnungsgemäßen und zumutbaren Zustand zurückzugeben.
- Bei außergewöhnlicher Verschmutzung oder Beschädigung durch unsachgemäße Nutzung können dem Mieter die tatsächlich erforderlichen Reinigungskosten bzw. Schadensbeseitigungskosten berechnet werden, soweit der Mieter diese zu vertreten hat.
§ 10 Verbotene Nutzungen
Soweit nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart, sind insbesondere folgende Nutzungen untersagt:
- Weitervermietung oder Überlassung an Dritte
- Überladung des Anhängers
- Transport von Personen auf der Ladefläche
- Nutzung für rechtswidrige Zwecke
- Teilnahme an Rennveranstaltungen oder vergleichbaren Veranstaltungen
- Verwendung des Anhängers außerhalb der vereinbarten Nutzung
- Veränderungen, Umbauten oder sonstige Eingriffe am Anhänger
§ 11 Pflichten des Mieters
Der Mieter verpflichtet sich insbesondere,
- den Anhänger sorgfältig zu behandeln,
- die gesetzlichen Vorschriften einzuhalten,
- die zulässigen Gewichte und Anhängelasten einzuhalten,
- die Ladung ordnungsgemäß zu sichern,
- den Anhänger gegen Diebstahl und unbefugte Nutzung angemessen zu sichern,
- Schäden und Unfälle unverzüglich zu melden,
- den Anhänger fristgerecht zurückzugeben.
§ 12 Haftung des Vermieters
- Der Vermieter haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.
- Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Vermieter nach den gesetzlichen Vorschriften, wobei die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt ist, soweit gesetzlich zulässig.
- Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie zwingende gesetzliche Haftung bleiben unberührt.
§ 13 Preise und Zahlungsbedingungen
- Es gelten die zum Zeitpunkt der Buchung vereinbarten Mietpreise.
- Gemäß § 19 UStG (Kleinunternehmerregelung) wird keine Umsatzsteuer berechnet und nicht ausgewiesen. Alle Preise sind Endpreise.
- Die Zahlungsbedingungen sowie gegebenenfalls Zusatzleistungen und sonstige Kosten werden dem Mieter vor Abschluss der Buchung mitgeteilt. Eine Kaution wird nicht erhoben.
- Soweit nichts anderes vereinbart wurde, sind vereinbarte Zahlungen spätestens bei Übergabe des Anhängers fällig.
- Die Zahlung ist bar, per EC-Karte, per Überweisung oder per PayPal möglich.
§ 14 Stornierung und Rücktritt
- Für Stornierungen gelten die bei der Buchung vereinbarten Stornierungsbedingungen.
- Gesetzliche Rechte des Mieters, insbesondere gesetzliche Widerrufsrechte, bleiben unberührt.
- Der Vermieter ist berechtigt, vom Mietvertrag zurückzutreten bzw. die Übergabe zu verweigern, wenn der Mieter wesentliche Voraussetzungen für die Anmietung nicht erfüllt oder die vereinbarte Zahlung nicht leistet.
§ 15 Widerrufsrecht für Verbraucher
Soweit ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht, wird der Verbraucher hierüber gesondert entsprechend den gesetzlichen Vorschriften informiert.
Die Einzelheiten des Widerrufsrechts einschließlich der Widerrufsbelehrung und des Muster-Widerrufsformulars werden dem Verbraucher vor bzw. bei Vertragsschluss zur Verfügung gestellt.
§ 16 Datenschutz
Personenbezogene Daten werden im Rahmen der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen verarbeitet. Weitere Informationen ergeben sich aus der Datenschutzerklärung von Ziehlos24.
§ 17 Schlussbestimmungen
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
- Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
Stand: 15. Oktober 2026